Wie schon 2013 zu den damaligen Wahlen hat die „Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung“ (AG Teilhabe) auch in diesem Jahr zusammen mit den Teilnehmern des 11. Nachsorgekongresses Wahlprüfsteine zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) formuliert.
Die Verabschiedungen des Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetzes, der Pflegestärkungsgesetze und insbesondere des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zeigen, dass sich die Politik in den letzten Jahren wichtigen sozial- und gesundheitspolitischen Fragen zugewandt hat. So wurde beispielsweise in §2 Satz 1 des BTHG mit der expliziten Hinzunahme der „Sinnesbehinderungen“ eine bessere Abbildung der möglichen Behinderungsformen durch eine genauere Begriffsbestimmung realisiert.
Von der Grundkonzeption her stellt das BTHG durch die Aufnahme der Eingliederungshilfe in das Rehabilitationsrecht einen gesetzgeberisch richtigen Ansatz dar. Es sollte nun unter Aufsicht des Gesetzgebers an die Umsetzung gehen, und es zeigt sich schon jetzt, dass nicht alle für die Menschen mit erworbener Hirnschädigung relevanten Probleme und Benachteiligungen gelöst sind. Das BTHG beinhaltet zwar eine umfassende Auflistung der Behandlungselemente der Rehabilitation. Leider stellt das BTHG selbst in Teilen weiterhin aber kein explizites Leistungsrecht dar, sondern lässt den Trägern der Rehabilitation wieder das Schlupfloch zum „eigenen“ Leistungsrecht (§7).
Nach der anstehenden Bundestagswahl (24. September) werden weitere wichtige gesundheits- und sozial-politische Entscheidungen erwartet. Die Stellungnahmen der politischen Parteien sollen den in der AG Teilhabe zusammengeschlossenen Organisationen, ihren Mitgliedern und dem Teilnehmerkreis der Nachsorgekongressreihe Klarheit darüber geben, wie die einzelnen politischen Parteien mit dem Schicksal einer erworbenen Hirnschädigung und deren Folgen umgehen werden.
Die Antworten auf diese Wahlprüfsteine werden auf www.nachsorgekongress.de veröffentlicht. Die Parteivorsitzenden wurden gebeten Ihre Rückmeldung bis zum 30. Juni 2017 zuzusenden.
neuste Kommentare