Darf man nach einem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, anderen Schädel-Hirn-Verletzungen oder neurologischen Erkrankungen wieder Autofahren? Darf ich mit Gesichtsfeldausfall Auto fahren?

Es kann viele Probleme geben, denen Betroffene nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma gegenüber stehen, wenn Sie wieder Auto fahren wollen. Gleichgewichtsstörungen, Lähmungen, verlangsamte Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsstörungen, herabgesetzte Sehschärfe oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes können beispielsweise dazu führen, dass die Fahrerlaubnis zumindest vorübergehend entzogen wird. Gerade Personen, die beruflich oder aufgrund ihres ländlichen Wohnortes auf das Auto angewiesen sind, möchten die Frage „Darf ich wieder Auto fahren?“ schnell geklärt und beantwortet wissen.

Mann am Steuer

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Ob Sie (weiterhin) Autofahren dürfen, muss von Fachärzten (Neurologen und Augenärzten) beurteilt werden.

 

Die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ist in Deutschland genau geregelt, nämlich in der sogenannten Fahrerlaubnis-Verordnung FeV. Diese legt zum Beispiel fest, dass nach Hirnoperationen und –verletzungen, z.B. Schlaganfall, eine Fahrpause von drei Monaten eingelegt werden muss.

Eine Ausnahme gilt für Schädelhirnverletzungen, wenn durch eine nervenärztliche/neurologische Untersuchung schon vor Ablauf der Frist keine hirnorganischen Leistungsstörungen (mehr) feststellbar sind.

 

Auch nach der dreimonatigen Fahrpause dürfen Sie sich nicht einfach wieder ans Steuer setzen, sondern müssen sich die Fahreignung wieder von medizinischer Seite bestätigen lassen. Die Deutsche Schlaganfall Hilfe gibt zu dieser und vielen anderen Fragen zum Autofahren und zur Mobilität umfangreiche Hilfestellung.

Ist im Rahmen der neurologischen Erkrankung ein epileptischer Anfall ausgelöst worden („provozierter“ Anfall z.B. während der Hirnoperation oder als Symptom eines Schlaganfalls), bleibt der Pkw drei Monate, der Lkw sechs Monate stehen. Nach einem ersten „unprovozierten“ Anfall (Anfall ohne auslösendes Ereignis) gelten sechs Monate bzw. zwei Jahre Fahrverbot.

Besteht ein sogenanntes „Anfallsleiden“ (mehrfach auftretende epileptische Anfälle, häufig unprovoziert), darf der Patient erst wieder Auto fahren, sobald er unter medikamentöser Therapie ein Jahr anfallsfrei war. Für Lkw-Fahrer gilt jedoch: für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis müssen sie fünf Jahre anfallsfrei sein, und zwar ohne Medikamente.

Wegen der Gefahr von Rezidiven müssen sich Tumorpatienten nach 1, 2 und 4 Jahren Kontrollen unterziehen.

Was ist, wenn ein Gesichtsfeldausfall besteht?

Die bereits erwähnte Fahrerlaubnis-Verordnung legt als Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis fest:

Normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 20 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.

Diese Mindestanforderungen überprüft Ihr Augenarzt, indem er Ihr Gesichtsfeld mit einem Perimeter vermisst, und entscheidet auf dieser Basis, ob Fahrtauglichkeit besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie die Fahrerlaubnis nicht erhalten?

  1. Wenn der Gesichtsfeldausfall eher klein ist (z.B. eine Quadrantenanopsie), kann es gelingen, durch die Visuelle RestitutionsTherapie von NovaVision eine ausreichend große Gesichtsfeldverbesserung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu erreichen. Setzen Sie sich mit NovaVision zur weiteren Abklärung in Verbindung.
  1. Wenn es nicht gelingt, die Mindestanforderungen an das Gesichtsfeld zu erfüllen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine erneute Fahrprüfung abzulegen und dadurch Ihre Fahrtauglichkeit auch mit geringerem Gesichtsfeld unter Beweis zu stellen. Nehmen Sie hierfür Fahrstunden, idealerweise bei einer Behindertenfahrschule. Dort sind die Fahrlehrer speziell geschult, verfügen über langjährige Erfahrung und bereiten Sie gegebenenfalls gezielt auf die Prüfung vor. Die Fahrprüfung legen Sie dann beim TÜV oder bei der DEKRA ab. Wenn Sie die Fahrprüfung nicht bestehen, wird Ihnen Ihr Führerschein jedoch abgenommen. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Es besteht die Möglichkeit, Zuschüsse von den jeweiligen Kostenträgern (Krankenkasse oder Rentenversicherung) zu erhalten, die Sie vorher beantragen müssen.
  1. Oft wird es nicht möglich sein, die Fahreignung wieder herzustellen und die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Gerade in einem Land wie Deutschland, in dem die durch das Auto erreichbare Mobilität für jeden als selbstverständlich angesehen wird, kann dies zu einschneidenden Veränderungen des persönlichen Lebens führen. Als verantwortungsbewusste Person müssen Sie sich jedoch dieser neuen Situation stellen und Ihre Lebenssituation so verändern, dass die Lebensqualität auch bei Verzicht auf das Auto bleibt.

HINWEIS

Der Arzt ist verpflichtet, von sich aus den Patienten auf die Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu informieren. Verhält sich ein Patient trotz entsprechender Aufklärung durch den Arzt „unvernünftig“, ist der Arzt berechtigt, seine Schweigepflicht zu brechen und die Verkehrsbehörden/Polizei zu benachrichtigen. Einfach darauf zu vertrauen, dass die Behörde nichts vom Schlaganfall mitbekommt, kann schlimme Folgen haben.

Jeder Autofahrer trägt Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Wer nach einem Schlaganfall keine Vorsorge für die Teilnahme am Straßenverkehr trifft und an einem Unfall (ggf. auch unverschuldet!) beteiligt ist, verliert den Versicherungsschutz und haftet für Sach- und Personenschäden selbst.

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  • William sagt:

    Sie können einen Anfall bei einer anderen Person nur stoppen, wenn Sie medizinisch geschult sind. Dann würden Sie erwägen, unter bestimmten Bedingungen Medikamente zu verabreichen. Anfälle selbst sind selten gefährlich, obwohl sie ein Zeichen für einen schwerwiegenden Zustand sein können.

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